Verfahren Bekannter Versender (Known Consignor)
Sicherheitsprogramm Bekannter Versender (Ausarbeitung, Umsetzung, Inspektion)
Die Sicherheitskette beginnt beim Bekannten Versender. Er muss ein Sicherheitsprogramm erstellen und in seinem Betrieb umsetzen. Dieses garantiert, dass die Ware, welche als Luftfracht versandt wird, gemäss den Sicherheitsvorschriften des BAZL verpackt, gelagert und verschickt wird.
Wie das Sicherheitsprogramm im Detail auszusehen hat, worauf zu achten ist und wie es im konkreten Fall des eigenen Betriebes umgesetzt wird, ist sowohl Teil der Schulung der Sicherheitsverantwortlichen der Bekannten Versender, als auch der anschliessenden Beratung durch den Independent Validator.
Sobald der Bekannte Versender sein Sicherheitsprogramm schriftlich erstellt, beim Independent Validator zur Prüfung eingereicht und es selbstverständlich auch im Betrieb umgesetzt hat, kann ein Inspektionstermin vor Ort vereinbart werden. Die Inspektion wird durch den Independent Validator im Auftrag des BAZL durchgeführt.
Zertifizierung als Bekannter Versender
Aufgrund der Inspektion und des Sicherheitsprogrammes erstellt der Independent Validator einen Bericht mit Empfehlung zu Handen des BAZL. Der Entscheid zur Zertifizierung, sowie die Ausstellung des Zeritifikates erfolgt allein durch das BAZL.
Während der 5-jährigen Gültigkeit des Zertifikates als "Bekannter Versender" wird im 2. oder 3. Jahr eine Zwischeninspektion vor Ort zurchgeführt.
Unbekannte Fracht (Unknown Cargo)
Luftfrachtssendungen, die am Flughafen angeliefert werden und deren Sicherheitskette nicht lückenlos ist, gelten als "unbekannte Fracht" und müssen geeigneten Sicherungsmassnahmen zugeführt werden. Zur Zeit ist dies nebst der optischen und physichen Kontrolle vor allem das Röntgen. Diese zusätzlichen Sicherungsmassnahmen sind kostenpflichtig.
Luftfrachtsendungen, bei denen die Möglichkeit eines illegalen Eingriffes besteht, z.B. beschädigte oder ungenügende Verpackung, müssen ebenfalls geeigneten Sicherungsmassnahmen zugeführt werden.